Ihr Update zu den Regularien und deren Anwendung in der Praxis: Herstellung, Inverkehrbringen, Kennzeichnung, Verpackung, Marketing

Sie benötigen ein Update zum Kosmetikrecht in der Schweiz und EU?

Profitieren Sie von diesem Online-Seminar, das Ihnen im Vergleich CH – EU die wesentlichen Regularien und deren praktische Anwendung für Herstellung, Inverkehrbringen, Kennzeichnung und Marketing von kosmetischen Mitteln näher bringt!

Wenn Sie Kosmetikprodukte herstellen, vertreiben oder mit ihnen handeln, unterliegen Sie spezifischen regulatorischen Vorgaben, die es in der Praxis umzusetzen gilt.

Das erwartet Sie

  • Regulatorischer Rahmen und Abgrenzung: Schweiz und EU im Vergleich
  • Gute Herstellungspraxis bei Kosmetika: Vorgaben, Kontrolle und Überwachung
  • Anforderungen an das Inverkehrbringen: Notifizierung, Sicherheitsbewertung und Kennzeichnung
  • Verpackung und Nachhaltigkeit: Die neuen Vorgaben
  • Kosmetik-Werbung/“Cosmetic Claims“: Möglichkeiten und Grenzen bei der Vermarktung
  • PPWR bei Kosmetischen Mitteln kompakt
  • Rechtsfolgen bei Verstößen und Non-Compliance

Dieses Seminar informiert Sie umfassend über die wesentlichen Anforderungen, die Sie bei Ihrer Arbeit mit kosmetischen Mitteln in der Schweiz und der EU hinsichtlich der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Vermarktung zu beachten haben.

Mit den erworbenen Kenntnissen sind Sie in der Lage, Ihre Produkte am Markt richtig einzuordnen und gegenüber anderen Produktgruppen korrekt abzugrenzen. Sie wissen, welche Stoffe bei der Produktion Verwendung finden dürfen, wie Kosmetika gekennzeichnet werden müssen und in welchem Rahmen eine Bewerbung am Markt erfolgen darf.

Dabei lernen Sie nicht nur die rechtlichen Anforderungen an kosmetische Mittel kennen, sondern erhalten durch die Veranschaulichung mittels Fallbeispielen von den beiden Expertinnen auch zahlreiche Tipps für Ihre Arbeitspraxis.

Ihr Nutzen

  • Umfassendes Wissen hinsichtlich Ihrer Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Kosmetika in der Schweiz und der EU
  • Tipps zur praktischen Umsetzung der Vorgaben im gesamten Produktzyklus: Herstellung, Inverkehrbringen, Überwachung und Vermarktung
  • Inklusive der neuen Vorgaben zu Verpackung und Nachhaltigkeit

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